|
Seite 1 von 3
Allgemeine Geschäfts- / Verkaufs- / Liefer- und Zahlungsbedingungen omd Disc Production AG
1. Allgemeines
Jeder Auftrag / Vertrag des Kunden ist im Einverständnis mit den nachfolgenden Bedingungen; abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass sie vorher schriftlich anerkannt werden. Der Auftrag / Vertrag ist mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Firma omd Disc Production AG, nachfolgend OMD genannt, abgeschlossen und wird durch den Kunden akzeptiert.
2. Zahlung
Der Umfang und Zeitpunkt der Lieferung, der Versand, die Preise und die Zahlungsbedingungen werden von Fall zu Fall festgelegt und in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Waren der OMD aus früheren Verträgen / Aufträgen in Verzug oder leistet eine vertraglich vorgesehene Vorauszahlung nicht, so kann OMD neben allen anderen Rechtsbehelfen die Ware zurückhalten. In jedem Fall ist OMD berechtigt, ohne ausdrückliche Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 3% über den jeweils geltenden Diskontsatz der derzeitig geltenden Kontokorrentzinsen, mindestens jedoch 5% p.A. zu berechnen. Die Zahlung per Scheck wird erst nach Gutschrift desselben verbucht.
3. Wechsel
Die Hingabe von Wechseln oder anderen Urkunden die eine Zahlungsverpflichtung begründen, stellt keine Zahlung dar. Die Entgegennahme steht in unserem Ermessen und erfolgt nur erfüllungshalber. Dem Geber werden die jeweils banküblichen Diskont- und Einzugsspesen sowie bei Zahlungsverzug diejenigen Kosten berechnet, die bei Kreditbeanspruchung von Kredit-Instituten erhoben werden.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller, auch künftiger und bedingter Forderung gegen den Kunden, bleibt die gelieferte Ware Eigentum der OMD. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr gegen Bezahlung oder Eigentumsvorbehalt zu veräussern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nicht zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung), bezüglich der Vorbehaltsware anstehenden Rechte und Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an die OMD ab. Der Kunde bleibt aber widerruflich ermächtigt, diese Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der OMD hinweisen und die OMD unverzüglich benachrichtigen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist OMD auch berechtigt, ohne Lizenzpflicht durch das Werk die Ware zu veräussern, wobei die Forderungen Dritter unberücksichtigt bleiben. Sollte die Ware bereits bei einem Dritten ausgeliefert sein, ist OMD berechtigt, die Forderungen ohne zusätzliche Abtretung des Kunden einzuziehen. Es ist jedoch vom Kunden an Dritte anzuzeigen.
<< Anfang < Zurück 1 2 3 Weiter > Ende >> |